Widerspruch gegen den Musterungsbescheid

Nach der Musterung erhältst Du einen Musterungsbescheid (gleich im Anschluß oder nach ein paar Wochen). Auf ihm steht, welche Tauglichkeitsstufe Du hast. Innerhalb von vierzehn Tage nachdem Du ihn in Händen hältst, kannst Du Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen.

Falls Du nicht so bald wie möglich einberufen werden willst, solltest Du dies auch tun. Das ist nämlich ein günstiger Zeitpunkt, um Deine Heranziehung zur Bundeswehr zu verschieben. Solange Dein Musterungsbescheid nicht rechtskräftig ist, kannst Du nämlich weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen werden. Du solltest zunächst innerhalb von 14 Tagen einen Brief an Dein KWEA schicken, in dem Du formal Widerspruch gegen Dein Musterungsergebnis einlegst. Das Datum des Poststempels zählt dabei nicht, den Brief also spätestens drei Tage vorher als Einschreiben abschicken oder direkt beim KWEA abgeben (Quittung geben lassen). Das KWEA wird Dich dann irgendwann auffordern die Begründung innerhalb einer gewissen Frist nachzureichen.

Widerspruchsgründe können z.B. physische oder psychische Beeinträchtigungen sein, die Deiner Meinung nach bei der Musterung nicht erkannt oder unzureichend gewürdigt wurden. Meistens wird das KWEA damit nicht einverstanden sein, und Gutachten von einem Facharzt verlangen oder einen Nachmusterungstermin ansetzen, was natürlich alles viel Zeit kostet...

Wenn Du dann irgendwann rechtskräftig gemustert bist, kannst Du immer noch Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.

Einfacher und vor allem billiger ist es allerdings, von Anfang an auf deine Ausmusterung zu setzen. Wie du das erreichen kannst erfährst du im Bereich Ausmusterung.