Die Erfassung ist eigentlich nichts weiter als ein bürokratischer Vorgang.
Das Einwohnermeldeamt übermittelt
die Daten der demnächst Wehrpflichtig werdenden dem Kreiswehrersatzamt
(KWEA), eben zu diesem Zweck wurde die Meldepflicht ja schließlich
auch einmal eingeführt. Darüber erhält der nun bald Wehrpflichtige
eine Mitteilung. Erfasst werden übrigens alle Männer, auch untaugliche.
Über die tatsächliche Tauglichkeit zur Ableistung des Zwangsdienstes
entscheidet erst die Musterung.