Für eine Einberufung muss Dein Kreiswehrersatzamt (KWEA) bestimmte Fristen einhalten. Liegt Deine Musterung länger als zwei Jahre zurück,
dann hast Du das Recht, nochmals ärztlich untersucht zu werden. Es könnten sich ja einige Veränderungen ergeben
haben. Dazu musst Du angehört werden. Diese Anhörung bedeutet, dass Dir das KWEA einen Brief schickt und Dich fragt,
ob Du ein gesundheitliches Problem hast, oder ob es sonstige Gründe gibt, die Deiner Einberufung entgegenstehen würden.
Welche Gründe das sein können, steht im Bereich Informationen.
So ein Brief ist ein sicheres Zeichen, dass es Dir bald an den Kragen gehen soll! Haben sich bei Dir gesundheitliche
Probleme eingestellt, solltest Du einen Antrag stellen, nochmals untersucht zu werden. Wenn Du nicht antwortest, ist
für das KWEA die Sache erledigt und sie halten Dich für einberufbar.